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Brandschaden

Definition:

Ein Schadenfeuer ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet. 

 

 

Voraussetzungen für einen versicherten Brandschaden: 

  • Es muss es sich um ein Feuer handeln. Daraus folgt, dass eine Lichterscheinung wie Flammen, Glut oder Funken vorhanden (gewesen sein) muss. 
  • Das Feuer muss ohne bestimmungsgemäßen Herd entstehen oder seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen. Feuer durch einen bestimmungsgemäßen Herd entsteht im Kaminofen, in der Heizungsanlage oder durch Kerzen. Verlässt das Feuer diesen Herd und breitet es sich auf versicherte Sachen aus, besteht dafür Versicherungsschutz. Davon unberührt sind Leistungsausschlüsse- oder -einschränkungen aufgrund grober Fahrlässigkeit.
  • Das Feuer muss sich aus eigener Kraft ausbreiten können. Sengschäden gehören also nicht dazu, da sich das Feuer nicht ausbreitete (siehe §2 Nr. 6 b) VHB 2010). 

 

Obliegenheitspflichten im Brandfall

 

  • Treffen Sie möglichst alle erforderlichen Massnahmen zur Minderung des Schadens und Vorkehrungen, damit sich der Schaden nicht weiter ausbreitet.
  • Sofern zu dem Schaden bereits Rechnungen oder andere Belege vorliegen, senden Sie diese bitte mit der Schadenmeldung ein. Kopien sind meist ausreichend. Bewahren sie aber Belege und Anschaffungsrechnungen versicherter Gegenstände zuverlässig auf. 
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände, bevor der Versicherer grünes Licht dazu gibt.
  • Je nach Höhe des entstandenen Schadens wird eine Besichtigung notwendig sein. Erste Einschätzungen zur Schadenhöhe sind daher sehr hilfreich. Der Sachbearbeiter des Versicherers kann dann die weiteren Schritte besser koordinieren. 
  • Lassen Sie die Schadenstelle möglichst bis zur Besichtigung unverändert. Sollten Veränderungen, z.B. durch Massnahmen zur Schadenminderung, erforderlich sein, bewahren Sie die betroffenen Sachen auf. Die Schadenstelle und die beschädigten Gegenstände sollten Sie zusätzlich ausreichend fotografieren. 
  • Informieren Sie den Versicherer unverzüglich über mögliche Schadenverursacher. Sie sind verpflichtet, einen eigenen Schadenersatzanspruch mit allen formellen und rechtlichen Mitteln zu sichern. Die Verbundenheit zum Verursacher (Familienmitglied oder Freunde) sollten sie nicht berücksichtigen, da bei weiterer Nachforschung des Versicherers die Information sowieso bekannt wird. 
  • Der Verusacher sollte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Gut ist, wenn sie die Daten schon bereit halten. 

 

Unterlagen:

Im Bereich Downloads finden Sie einige PDF-Dokumente, die Ihnen helfen sollen, den Schaden mit dem Versicherer abzuwickeln.

Es handelt sich dabei um Muster. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob die Dokumente ausreichend sind. Oft haben die Versicherungsgesellschaften eigene Vordrucke. 

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