Obliegenheitspflichten im Brandfall
- Treffen Sie möglichst alle erforderlichen Massnahmen zur Minderung des Schadens und Vorkehrungen, damit
sich der Schaden nicht weiter ausbreitet.
- Sofern zu dem Schaden bereits Rechnungen oder andere Belege vorliegen, senden Sie diese bitte mit der Schadenmeldung ein. Kopien sind meist ausreichend. Bewahren sie aber Belege und Anschaffungsrechnungen versicherter
Gegenstände zuverlässig auf.
- Entsorgen Sie keine Gegenstände, bevor der Versicherer grünes Licht dazu gibt.
- Je nach Höhe des entstandenen Schadens wird eine Besichtigung notwendig sein. Erste Einschätzungen zur Schadenhöhe sind daher sehr hilfreich. Der Sachbearbeiter des Versicherers kann dann die weiteren Schritte besser
koordinieren.
- Lassen Sie die Schadenstelle möglichst bis zur
Besichtigung unverändert. Sollten Veränderungen, z.B. durch Massnahmen zur Schadenminderung, erforderlich sein, bewahren
Sie die betroffenen Sachen auf. Die Schadenstelle und die beschädigten Gegenstände sollten Sie zusätzlich ausreichend fotografieren.
- Informieren Sie den Versicherer unverzüglich über mögliche Schadenverursacher. Sie sind verpflichtet, einen eigenen Schadenersatzanspruch mit allen formellen und rechtlichen Mitteln zu sichern. Die Verbundenheit zum Verursacher (Familienmitglied oder Freunde) sollten sie nicht berücksichtigen, da bei weiterer Nachforschung des
Versicherers die Information sowieso bekannt wird.
- Der Verusacher sollte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Gut ist, wenn sie die Daten schon bereit
halten.
Unterlagen:
Im Bereich Downloads finden Sie einige PDF-Dokumente, die Ihnen helfen
sollen, den Schaden mit dem Versicherer abzuwickeln.
Es handelt sich dabei um Muster. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem
Versicherer, ob die Dokumente ausreichend sind. Oft haben die Versicherungsgesellschaften eigene Vordrucke.