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Definition Leitungswasserschaden:

Der Schaden durch Leitungswasser besteht aus Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig austritt. Planschwasser, Putzwasser oder von außen eindringendes Wasser ist hiermit nicht gemeint.

 

Definition Rohrbruch:

Versichert im Rahmen der Leitungswasserversicherung sind unter anderem Frost– und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung. Ein Rohr bricht, wenn durch die Veränderung des Werkstoffes die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt wird (Löcher oder Risse), dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können.

 

Die Definition schränkt daher ein: Eine Undichtigkeit, etwa ein Muffenversatz, eine Absenkung der Rohre, ein fehlender Gummiring etc. stellt keinen Rohrbruch dar. 

Hier kann zwar Leitungswasser bestimmungswidrig austreten, und die Folgekosten sind zumeist versichert, die Beseitigung der Undichtgkeit in diesem Fall jedoch nicht. 

Obliegenheitspflichten 

 

  • Treffen Sie möglichst alle erforderlichen Massnahmen zur Minderung des Schadens und Vorkehrungen, damit sich der Schaden nicht weiter ausbreitet.
  • Sperren Sie Trinkwasserleitungen ab.
  • Wenn Sie den Bruchschaden reparieren, bewahren Sie unbedingt das geschädigte Rohrstück auf. Sie müssen gegenüber dem Versicherer beweisen, dass es sich um einen versicherten Schaden handelt!
  • Sofern zu dem Schaden bereits Rechnungen oder andere Belege vorliegen, senden Sie diese bitte mit der Schadenmeldung ein. Kopien sind meist ausreichend. Bewahren Sie aber Belege und Anschaffungsrechnungen versicherter Gegenstände zuverlässig auf. 
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände, bevor der Versicherer grünes Licht dazu gibt.
  • Je nach Höhe des entstandenen Schadens wird eine Besichtigung notwendig sein. Erste Einschätzungen zur Schadenhöhe sind daher sehr hilfreich. Der Sachbearbeiter des Versicherers kann dann die weiteren Schritte besser koordinieren. 
  • Lassen Sie die Schadenstelle möglichst bis zur Besichtigung unverändert. Sollten Veränderungen, z.B. durch Massnahmen zur Schadenminderung, erforderlich sein, bewahren Sie die betroffenen Sachen auf. Die Schadenstelle und die beschädigten Gegenstände sollten Sie zusätzlich ausreichend fotografieren. 
  • Informieren Sie den Versicherer unverzüglich über mögliche Schadenverursacher. Sie sind verpflichtet, einen eigenen Schadenersatzanspruch mit allen formellen und rechtlichen Mitteln zu sichern. Die Verbundenheit zum Verursacher (Familienmitglied oder Freunde) sollten Sie nicht berücksichtigen, da bei weiterer Nachforschung des Versicherers die Information sowieso bekannt wird. 
  • Der Verusacher sollte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Gut ist, wenn sie die Daten schon bereit halten. 

 

Unterlagen:

Im Bereich Downloads finden Sie einige PDF-Dokumente, die Ihnen helfen sollen, den Schaden mit dem Versicherer abzuwickeln.

Es handelt sich dabei um Muster. Bitte informieren Sie sich bei ihrem Versicherer, ob die Dokumente ausreichend sind. Oft haben die Versicherungsgesellschaften eigene Vordrucke. 

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