Bauen mit den Bauträger oder Generalunternehmern
Jede Firma versucht sich am Markt zu behaupten. Durch die große Konkurrenz werden oftmals die Preise immer weiter in die Tiefe geschraubt.
Ergebnis:
Vorab: Geben Sie nicht dem Handwerker die Schuld. Denn der ist oft der Letzte in der "Nahrungskette".
Der entstehende “Pfusch” kann durch eine kontinuierliche Kontrolle aufgehalten werden. Mängel müssen erkannt, bewertet und die Kosten der Mangelbeseitigung einbehalten werden.
Wenn erst die Erkenntnis da ist, dass Pfusch und Fehler in die Kasse des Unternehmers Löcher schlagen, kann die Qualität gesteigert werden.
Schützen Sie Ihre Investitionen !
Zahlungspläne sind dem entstehenden Wert der Immobilie anzupassen. Während der Bauzeit erkannte Mängel sind zu bewerten und bis zur Beseitigung abzuziehen. So wird es auch gemacht, wenn Sie mit dem Architekten bauen. Nur so können Sie sich vor hohen Verlusten schützen, wenn Ihr Bauträger oder Generalunternehmer während der Bauzeit ausfällt. Es müssen dann genug Mittel vorhanden sein, um Ihr Bauvorhaben in Eigenregie fertigstellen zu können. Eine Überbezahlung ohne sichere Gegenleistung - das kann sich keiner leisten.
Unser Angebot:
Prinzipiell ist diese Form der Dienstleistung eine sehr junge Disziplin und daher im Umfang und der Intensität nicht fixiert. Wichtig dabei ist: Ich erbringe keine Leistung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Ich garantiere nicht, dass ich alle Mängel erkenne. Ich schulde keine mangelfreie Leistung. Es handelt sich um eine reine Dienstleistung, die helfen soll, etwaige Fehler zu erkennen. Die Beseitigung der Mängel obliegt ihrem Vertragspartner.
Für jedes Bauvorhaben kann ein individuelles Qualitätssicherungskonzept erarbeitet werden.
Zur einfachen Entscheidungsfindung wurde ein Standardkonzept entwickelt, welches auf fast jedes Bauvorhaben anwendbar ist.
1. Vor Vertragsabschluss:
1.1. Stichprobenartige Kontrolle der Angebotsunterlagen und der Baubeschreibung, Hinweise auf Vollständigkeit, mögliche Nachträge und erkennbare Fehler, Beurteilung der technischen Aussagekraft Ihrer Unterlagen. Die Baubeschreibung und die Zeichnungen sind gleichzeitig die Maßstäbe für die Erfüllungspflichten des Unternehmers! Hier muss beschrieben sein, welche Türen, welche Griffe, welche Bodenbeläge, welche Decken- und Wandbekleidungen zur Ausführung kommen. Ist die Beschreibung schwammig und ungenau, so sind Nachträge während der Bauphase möglich!
2 Vor Baubeginn, nach Baugrubenaushub und Baugenehmigung
2.1. Baugenehmigung prüfen
2.2. Ausführungsunterlagen prüfen
2.3. Vermessung prüfen
3. Vor Baugrubenverfüllung
3.1. Stahlbetonarbeiten (Nester, Verdichtung, keine Bewehrungsabnahme)
3.2. Maurerarbeiten (Überbindemaße, Qualität, Maßhaltigkeit, Stand der Technik)
3.3. Abdichtungsarbeiten
3.4. Drainage
4. Vor der Erstellung des Innenputzes:
4.1. Schlitze, Aussparungen, Öffnungen (Größe, Lage...)
4.2. Decke, Wände, Treppen
4.3. Dachstuhl, Dacheindeckung
4.4. Fenster
4.5. Bisher erbrachte Installation
5. Vor der Estrichverlegung und Dachausbau:
5.1. Dampfdichte Anschlüsse im Dachbereich
5.2. Innenputz
5.3. Installation auf dem Boden
5.4. Verlegung der Dämmung und Folien
6. Vor Verlegung der Fliesen:
6.1. Estrich
6.2. Dachausbau
7. Vor der Endabnahme:
7.1. Fliesen
7.2. Anstrich
7.3. Aussenanlagen
7.4. Haustechnik
7.5. Gesamtbegehung
8. Endabnahme mit allen Beteiligten
Nach jeder Begehung erhalten Sie einen Begehungsbericht. Aus diesem gehen detailliert die erkannten Mängel mit den zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten hervor.
Gerne bin ich bereit, Ihnen beim Mahnverfahren mit dem Bauträger behilflich zu sein. Hier muss ein festgesetztes Prozedere eingehalten werden, um Anspruch auf Kostenerstattung und Ersatzmaßnahmen zu haben.