Geben Sie hiermit Ihre Bankverbindung bekannt. Manche Versicherungsnehmer richten für die Abwicklung des Schadens eine eigene Kontonummer ein. Das hilft manchmal, die Schadenabwicklung vom täglichen Geschäftsverkehr zu trennen.
Beachten Sie, dass die Gläubiger, die im Grundbuch eingetragen sind, ebenfalls Ihr Einverständnis erklären müssen, dass der Zeitwert an Sie ausgezahlt wird, da den Gläubigern mit dem Schaden ja ein Teil der Sicherheit verloren gegangen ist.
Hier ein Dokument der Bayerischen Versicherungskammer.
Wenn Sie das beschädigte Gebäude geschäftlich nutzen, müssen Sie erklären, ob und in welchem Umfang eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Gelegentlich wird dafür auch die Unterschrift des Steuerberaters erforderlich sein.
Dieses Dokument übergebe ich dem Versicherungsnehmer meist bei größeren Gebäudeschäden.
Hier sehen Sie, was der Versicherer im Schadenfall möglicherweise von Ihnen fordert. Fragen sie aber hierzu bei ihrem Regulierer nach.